TONKÜNSTLERVERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG E.V.
TONKÜNSTLERVERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG E.V.
Banner
Banner
Neuer Unterrichtsvertrag BASIC - für wen ist er geeignet? Drucken E-Mail
Geschrieben von: Eckhart Fischer / Hanns-Martin Kurz   
Mittwoch, den 16. Dezember 2009 um 09:57 Uhr

Unterschiede der verschiedenen Vertragstypen

Zusätzlich zu den beiden Varianten des Unterrichtsvertrags, dem Einzelstundenvertrag und dem Vertrag mit zwei jährlichen Kündigungsterminen, gibt es jetzt einen Vertragstyp "BASIC", der eine flexible Kündigungsregelung für beide Parteien jeweils zum Monatsende ermöglicht.

Zunächst: diese drei Vertragsvarianten wird es weiterhin nebeneinander geben.

Für wen ist nun der Vertrag BASIC mit vereinfachter Kündigungsregelung zu empfehlen und warum wurde er entwickelt?

Der Vertragstyp BASIC ist entwickelt worden, um den Mitgliedern ein leicht verständliches Instrument mit klaren Regelungen an die Hand zu geben, welches in der praktischen Verwendung einfach handhabbar ist und daher möglichst wenig streitträchtig.

Typischer Verwender ist derjenige Musiklehrer, für den Voraussetzung eines gelungenen Unterrichts ein gutes Verhältnis zum Schüler ist, und der daher kein Interesse hat, einen Schüler gegen seinen Willen im Vertrag "festzuhalten". Es geht im vielmehr darum, für die Dauer der Vertragsbeziehung einen klaren und leicht verständlichen Leitfaden zu haben, in dem die gegenseitigen Rechte und Pflichten festgehalten sind.

Häufig wird als Nachteil des Vertrags angeführt, findige Vertragspartner würden diesen jeweils zum Beginn der Sommerferien kündigen und ihn im September neu abschließen wollen.

Hierzu ist zu sagen, dass ein Schüler, der ein gutes Verhältnis mit seinem Lehrer haben will, so nicht vorgehen wird. Wenn er es dann doch tut, muss er sich nicht wundern, wenn der Lehrer wenig geneigt ist, den Unterricht fortzusetzen, oder jedenfalls entweder eine Aufnahmegebühr oder eine Preiserhöhung verlangt, um das "entgangene" Augusthonorar zu kompensieren. Auch der Wegfall der Probestunden sollte dann vereinbart werden.

Wer bisher mit dem "alten" Vertragstyp mit den zwei Kündigungsterminen pro Jahr gute Erfahrungen gemacht hat, kann diesen aber natürlich weiter verwenden. Hier gibt es auch im Moment keinen Reformierungsbedarf.

Erhältlich sind die Verträge ab sofort bei der Geschäftsstelle. Bitte unbedingt bei der Bestellung angeben, welcher Vertragsentwurf gewünscht wird: STANDARD (mit 2 jährlichen Kündigungsterminen) oder BASIC (mit Kündigungsmöglichkeit zum Monatsende)

Mindestbestellanzahl sind 20 Verträge. sie kosten 6 EUR zuzügl. 2 EUR Verpackung und Versand.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 04. März 2010 um 11:50 Uhr
 
Copyright © 2012 dtkv-bw.de. Alle Rechte vorbehalten.
Joomla! ist freie, unter der GNU/GPL-Lizenz veröffentlichte Software.