TONKÜNSTLERVERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG E.V.
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Keine Abgabepflicht zur KSK bei „Selbstvermarktung“ Drucken E-Mail

„der Bandleader-Fall“

Stuttgart - Immer wieder wird die Frage gestellt, ob ein Ensembleleiter oder Bandleader als Verwerter bei der Künstlersozialkasse für die ausbezahlten Honorare an seine Mitspieler abgabepflichtig wird. Da meist eine Gesamtgage mit dem Veranstalter vereinbart wurde, und ein Mitglied der Gruppe das Gesamthonorar vereinnahmt, ist dieses Mitglied (Ensembleleiter/Bandleader) streng genommen der Verwerter der Leistung seiner Mitspieler.
Wir haben diese Frage der Künstlersozialkasse zur Beantwortung vorgelegt und im Schreiben vom 22.4.08 an den Tonkünstlerverband Baden-Württemberg die hier als PDF-Datei hinterlegte Antwort erhalten.
 
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