TONKÜNSTLERVERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG E.V.
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DTKV-Ausgleichsvereinbarung zur Künstlersozialabgabe Drucken E-Mail

Der Durchbruch: Beitragsschuldner können in 5-Jahresraten zahlen
Ausschlussfrist ist der 31. März 2012.


Hannover/München – Die langwierigen Verhandlungen mit der Künstlersozialkasse (KSK) haben endlich zu einem Ergebnis geführt. Der DTKV schließt eine in die Vergangenheit wirkende Ausgleichsvereinbarung (AV) mit der Künstlersozialkasse ab.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 03. April 2012 um 12:17 Uhr
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AV- Musik - zielorientierte Vertragsverhandlungen geführt Drucken E-Mail

Eine Gratwanderung scheint geglückt - die AV-Musik rückt näher!

Bonn – Der entscheidende Parameter könnte gefunden sein. Noch bedarf es der Auswertung. In einem zukünftigen Vertrag mit der Künstlersozialkasse (KSK) zur Gründung der AV-Musik gäbe es sowohl eine Regelung, was die Altlasten betrifft, als auch eine Regelung bezüglich der unbürokratischen Abwicklung der Beitragzahlung für die Zukunft.

Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 07. August 2010 um 09:20 Uhr
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Keine Abgabepflicht zur KSK bei „Selbstvermarktung“ Drucken E-Mail

„der Bandleader-Fall“

Stuttgart - Immer wieder wird die Frage gestellt, ob ein Ensembleleiter oder Bandleader als Verwerter bei der Künstlersozialkasse für die ausbezahlten Honorare an seine Mitspieler abgabepflichtig wird. Da meist eine Gesamtgage mit dem Veranstalter vereinbart wurde, und ein Mitglied der Gruppe das Gesamthonorar vereinnahmt, ist dieses Mitglied (Ensembleleiter/Bandleader) streng genommen der Verwerter der Leistung seiner Mitspieler.
Wir haben diese Frage der Künstlersozialkasse zur Beantwortung vorgelegt und im Schreiben vom 22.4.08 an den Tonkünstlerverband Baden-Württemberg die hier als PDF-Datei hinterlegte Antwort erhalten.
 
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