TONKÜNSTLERVERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG E.V.
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GEMA: Konzerte der Orts- und Regionalverbände Drucken E-Mail

GEMA-Anmeldung und Musikfolge

Sämtliche Konzerte (Schülerkonzerte/Lehrerkonzerte) der Orts- und Regionalverbände müssen der Geschäftsstelle in Stuttgart (Kernerstr. 2A, 70182 Stuttgart; Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ) für eine korrekte GEMA-Abrechnung gemeldet werden.

Für die Anmeldung gibt es zwar keine Formvorschrift, Trotzdem ist es wichtig, folgende Daten zu übermitteln:
Datum, Uhrzeit, Ort, Eintrittspreis, Fassungsvermögen des Veranstaltungsraumes (qm oder Bestuhlung) sowie das Programm. Nach der Veranstaltung ist das gedruckte Programm oder das Formular "Musikfolge" an die Geschäftsstelle zu übermitteln.
Die Anmeldung von Konzerten ohne gemapflichtiges Repertoire kann entfallen. Es ist jedoch sinnvoll, alle Konzerte anzumelden, da die GEMA so überhaupt Kenntnis davon erhält, dass es sich um ein Konzert ohne gemapflichtiges Repertoire handelt, das dann auch keine Abrechnung nach sich zieht. Andernfalls ist die GEMA verpflichtet, zu recherchieren und nachzufragen.
Die Rechnungsstellung durch die GEMA erfolgt dann - unter Berücksichtigung des Gesamtvertragsnachlasses von 20% - direkt an den Tonkünstlerverband.
Meist können Schüler/Lehrerkonzerte nach dem Tarif E-P (Konzerte der ernsten Musik für pädagogische Zwecke) abgerechnet werden.
Nutzen Sie diesen Service der Anmeldung und Abrechnung durch den Landesverband!
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 16. Februar 2011 um 13:56 Uhr
 
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