TONKÜNSTLERVERBAND BADEN-WÜRTTEMBERG E.V.
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Versicherungen
Skurril, tragisch, Pech! Drucken E-Mail

Fälle aus der Berufshaftpflichtversicherung

Ralf RombachStuttgart - Die Mitglieder des Tonkünstlerverbandes sind bei allen beruflichen Tätigkeiten haftpflichtversichert. Diese weltweit gültige Versicherung ist im Mitgliedsbeitrag bereits enthalten.
Welch guten Schutz unsere Mitglieder durch diese Versicherung genießen, sei an einigen Beispielen für Schäden, die von Mitgliedern im letzten Jahr verursacht wurden, aufgezeigt:

- Beim Klavierunterricht hat eine Schülerin ein Aufnahmegerät dabei. Versehentlich wird dieses Gerät von der Lehrerin zu Boden gestoßen. Der Schaden in Höhe von 400 € wird von der Versicherung übernommen.

- Bei einer Probe stößt ein Musiker versehentlich die Violine eines Mitspielers vom Stuhl. Es entsteht ein Schaden von 8.500 €, der von der Versicherung bezahlt wird.

- Ein Musiklehrer trägt sein Cello auf dem Rücken und übersieht eine Deckenlampe. Den Schaden von 3.500 € trägt die Versicherung.

- Eine Musiklehrerin verliert den Generalschlüssel der Musikschule. Die gesamte Schließanlage muss ausgetauscht werden. Es entsteht ein Schaden von 21.000 €.

- Ein Musiklehrer nimmt jedes Jahr zum einem Sommercamp Fässer zum Trommeln mit. Leider waren diese nicht richtig gereinigt und es läuft eine Chemikalie im Fahrzeug von Schülereltern aus. Es entsteht ein Schaden von 1.500 €.

- In der Mittagspause läuft eine Lehrerin über den begehbaren Glasboden der Musikschule und lässt versehentlich eine Sprudelflasche fallen. Der Schaden am Glasboden in Höhe von 5.900 € wird von der Versicherung reguliert.

Spezial-Unfallversicherung

In der Spezial-Unfallversicherung für Musiker, die von unseren Mitgliedern zusätzlich abgeschlossen werden kann, haben sich in der Vergangenheit Schäden ereignet:

- Eine Musiklehrerin stürzt auf dem Kiesweg am Neuen Schloss in Stuttgart und zieht sich erhebliche Verletzungen an Arm und Schulter zu. Aufgrund des Invaliditätsgrades von 30% zahlt die Mannheimer 63.000 €.

- Beim Jagen löst sich ein Schuß aus der Pistole und trifft die Hand des Hobbyjägers, der hauptberuflich Musiklehrer ist. Da die Hand dadurch funktionsuntüchtig wird, zahlt die Mannheimer 100 % der Versicherungssumme in Höhe von 140.000 € aus.

- Aufgrund eines Autounfalls verliert ein Musiklehrer sein Gehör, die Mannheimer bezahlt 110.000 €.

- Beim Bühnenaufbau stürzt ein Musiker von der Bühne und zieht sich starke Gesichts-und Augenverletzungen zu. Die Mannheimer bezahlt 83.000 €.

- Aufgrund eines Autounfall bleibt ein Musiklehrer querschnittsgelähmt, die Mannheimer bezahlt 145.000 EUR.

Diese beispielhafte Aufzählung soll verdeutlichen, dass das Risiko, jemandem im Rahmen beruflicher Tätigkeiten einen Schaden zuzufügen, allgegenwärtig ist.
Die Berufshaftpflicht ist eine der wichtigsten Serviceleistungen, die mit der Mitgliedschaft in unserem Berufsverband verbunden ist.
Mit der Mannheimer Versicherung haben wir einen starken, verlässlichen Partner für alle musikerspezifischen Versicherungsfragen an unserer Seite.

 
Rechtsschutzversicherung Drucken E-Mail

Günstige Rechtsschutzversicherung ausschließlich für Mitglieder

liberal justitia Foto: misterQM / photocase.comNach intensiven Vorgesprächen ist es soweit: Eine maßgeschneiderte spezielle Privat- Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung für Mitglieder der Tonkünstlerverbände kann in das Serviceangebot aufgenommen werden.

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Leistungsumfang der Haftpflichtversicherung Drucken E-Mail

Neues Merkblatt für Mitglieder

Der Rahmenversicherungsvertrag der Mannheimer Versicherung, dem inzwischen der Tonkünstlerverband Baden-Württemberg, der Tonkünstlerverband Würzburg sowie die DTKV-Landesverbände Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen beigetreten sind, bietet einen hervorragenden Schutz für die alle Mitglieder der genannten Verbände. Die Versicherungsprämie ist im Jahresbeitrag der Verbände bereits eingeschlossen.

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Musikinstrumentenversicherung Drucken E-Mail
Dienstag, den 01. Juli 2008 um 07:34 Uhr

Auf der Basis der sogenannten "Allgefahren-Deckung" bietet sie einen wirklich umfassenden Versicherungsschutz für Ihre Instrumente. Mitversichert ist beispielsweise auch das Risiko der Beschädigung, der Zerstörung oder der Verlust des Instrumentes. Ob das Instrument gespielt, aufbewahrt oder transportiert wird spielt dabei keine Rolle.
Daß wirkungsvoller Versicherungsschutz nicht teuer sein muß, davon sollten Sie sich überzeugen. Mitglieder des Tonkünstlerverbandes BW erhalten folgende Sonderkonditionen:



Geltungsbereich Deutschland sowie Reisen weltweit (bis zur Dauer von 6 Wochen)

Versicherungssumme bis € 5.000 1%
Versicherungssumme über € 5.000 0,7%
Violinen/Bratschen über € 25.000 Einzelwert 0,5%
Celli über € 25.000 Einzelwert 0,625%

Nicht Mitglied im Tonkünstlerverband BW bis € 15.000
über € 15.000

1,25%
0,875%


Das bedeutet für Sie:
Als Mitglied im Tonkünstlerverband BW sparen Sie in vielen Fällen mehr als den Jahresbeitrag ein.

Ich will ein persönliches Angebot

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 12. Januar 2012 um 12:45 Uhr
 
Pflegeversicherung Drucken E-Mail

Auf der Basis der sogenannten "Allgefahren-Deckung" bietet sie einen wirklich umfassenden Versicherungsschutz für Ihre Instrumente. Mitversichert ist beispielsweise auch das Risiko der Beschädigung, der Zerstörung oder der Verlust des Instrumentes. Ob das Instrument gespielt, aufbewahrt oder transportiert wird spielt dabei keine Rolle.
Daß wirkungsvoller Versicherungsschutz nicht teuer sein muß, davon sollten Sie sich überzeugen. Mitglieder des Tonkünstlerverbandes BW erhalten folgende Sonderkonditionen:

Geltungsbereich Deutschland sowie Reisen weltweit
Versicherungssumme bis € 5.000 1%
Versicherungssumme über € 5.000 0,7%
Violinen/Bratschen über € 25.000 Einzelwert 0,5%
Celli über € 25.000 Einzelwert 0,625%
Nicht Mitglied im Tonkünstlerverband BW 1,5%

Das bedeutet für Sie:
Als Mitglied im Tonkünstlerverband BW sparen Sie in vielen Fällen mehr als den Jahresbeitrag ein.

Ich will ein persönliches Angebot
 
Rentenzusatzversicherung Drucken E-Mail
Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherungsträger, auch die der Künstlersozialkasse, werden immer geringer. Deshalb ist im Laufe der Zeit eine private Vorsorge immer wichtiger geworden, wenn man auch im Alter auf den gewohnten Lebensstandard nicht verzichten will.

Gemeinsam mit der Mannheimer hat der Tonkünstlerverband BW ein für Sie sehr vorteilhaftes Gruppenversicherungs-Konzept erarbeitet. Durch den abgeschlossenen Rahmenvertrag haben Sie als Mitglied des Tonkünstlerverbandes BW viele Vorteile:

  • Günstigere Beiträge
  • Eine hohe Gewinnbeteiligung
  • Vereinfachte Aufnahmebedingungen (ohne Gesundheitsprüfung)

Entscheiden auch Sie sich, wie viele Ihrer Kollegen, zum Beitritt in den günstigen Gruppenvertrag. Wir erläutern Ihnen gern detailliert die Möglichkeiten.

Ich will ein persönliches Angebot
 
Spezial-Unfallversicherung für Berufsmusiker Drucken E-Mail

Vor Unfällen ist niemand sicher. Schützen kann man sich, aber nur vor den wirtschaftlichen Folgen. Eine private Unfallversicherung sollte daher jeder haben - doch als Berufsmusiker nicht irgendeine.

Berufsmusiker benötigen speziellen Schutz, denn eine marktübliche Unfallversicherung kennt keinen Unterschied zwischen einem Musiker und beispielsweise einem Kaufmann. Die Mannheimer macht hier einen Unterschied. Die Spezial-Unfallversicherung aus dem Markenversicherungsprogramm SINFONIMA® enthält eine besondere erhöhte Gliedertaxe, speziell für Berufsmusiker.

Die Vorteile - im folgenden Beispiel für einen Pianisten - liegen auf der Hand: Der Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit eines kleinen Fingers nach einem Unfall werden mit einem festen Invaliditätsgrad von 100 Prozent bewertet; anstatt wie sonst nur mit 5 Prozent. Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung wird anteilig, selbstverständlich ausgehend von den Werten der erhöhten Gliedertaxe, bewertet.

Weitere individuelle Leistungsverbesserungen sind in der folgenden Tabelle vermerkt:

Invaliditätsart

Spezialleistung
Streicher
Akkordeo-
nisten
Gitarristen

Spezialleistung
Pianisten
Organisten
Harfenisten
Schlagzeuger
Dirigenten

Spezialleistung
Bläser

Spezialleistung
Sänger

Leistungen
normale
Unfallver-
sicherung

Bei Verlust o.
Gebrauchsunfähigkeit eines Armes im Schultergelenk

100 %

100 %

100 %

100 %

70 %

Eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenks

100 %

100 %

100 %

100 %

65 %

Eines Armes unterhalb des Ellenbogengelenks

100 %

100 %

100 %

100 %

60 %

Einer Hand im Handgelenk

100 %

100 %

100 %

100 %

55 %

Eines Daumens

100 %

100 %

100 %

20 %

20 %

Eines Zeigefingers

100 %

100 %

100 %

10 %

10 %

Eines anderen Fingers

100 %

100 %

100 %

5 %

5 %

Bei Verlust o. Gebrauchsunfähigkeit eines Beines über Mitte des Oberschenkels

70 %

100 %

70 %

100 %

70 %

Eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels

60 %

100 %

60 %

100 %

60 %

Eines Beines bis unterhalb des Knies

50 %

100 %

50 %

100 %

50 %

Eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels

45 %

100 %

45 %

100 %

45 %

Eines Fußes im Fußgelenk

40 %

100 %

40 %

100 %

40 %

Einer großen Zehe

5 %

10 %

5 %

10 %

5 %

Einer anderen Zehe

2 %

10 %

2 %

10 %

2 %

Bei Verlust der Sehkraft
beider Augen

100 %

100 %

100 %

100 %

100 %

Eines Auges

80 %

80 %

80 %

50 %

50 %

Bei Verlust des Gehörs
auf beiden Seiten

100 %

100 %

100 %

100 %

60 %

auf einem Ohr

70 %

70 %

70 %

70 %

30 %

Bei gänzlichem Verlust des Geruchs

10 %

10 %

10 %

10 %

10 %

Bei gänzlichem Verlust des Geschmacks

5 %

5 %

5 %

5 %

5 %

Bei Mundverletzungen mit dauerhafter Arbeitsun-fähigkeit von Bläsern

0 %

0 %

100 %

0 %

0 %

Bei Verlust der Stimme bei Sängern

0 %

0 %

0 %

100 %

0 %



Übrigens: Mitglieder des Tonkünstlerverbandes BW erhalten besonders günstige Beitragskonditionen, wenn die Versicherungsbeiträge im Lastschriftverfahren eingezogen werden können.

Ich will ein persönliches Angebot
 
Versicherungen Drucken E-Mail
Der Tonkünstlerverband BW verhilft seinen Mitgliedern zu günstigen Versicherungen, die im Berufsfeld des Musikers notwendig sind. Eine Berufshaftpflichtversicherung für die gesamte berufliche Tätigkeit ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Darüber hinaus haben wir mit der Mannheimer Versicherung, dem Spezialist für Versicherungen in der Musikbranche, eine Reihe von Rahmenverträgen für das Markenprodukt SINFONIMA® abgeschlossen, die unseren Mitgliedern günstige Konditionen und - zum Teil erhebliche - Preisnachlässe sichern. Informieren Sie sich über maßgeschneiderte Lösungen:
 


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