|
Skurril, tragisch, Pech! |
|
|
Fälle aus der Berufshaftpflichtversicherung
Stuttgart - Die Mitglieder des Tonkünstlerverbandes sind bei allen beruflichen Tätigkeiten haftpflichtversichert. Diese weltweit gültige Versicherung ist im Mitgliedsbeitrag bereits enthalten. Welch guten Schutz unsere Mitglieder durch diese Versicherung genießen, sei an einigen Beispielen für Schäden, die von Mitgliedern im letzten Jahr verursacht wurden, aufgezeigt:
- Beim Klavierunterricht hat eine Schülerin ein Aufnahmegerät dabei. Versehentlich wird dieses Gerät von der Lehrerin zu Boden gestoßen. Der Schaden in Höhe von 400 € wird von der Versicherung übernommen.
- Bei einer Probe stößt ein Musiker versehentlich die Violine eines Mitspielers vom Stuhl. Es entsteht ein Schaden von 8.500 €, der von der Versicherung bezahlt wird.
- Ein Musiklehrer trägt sein Cello auf dem Rücken und übersieht eine Deckenlampe. Den Schaden von 3.500 € trägt die Versicherung.
- Eine Musiklehrerin verliert den Generalschlüssel der Musikschule. Die gesamte Schließanlage muss ausgetauscht werden. Es entsteht ein Schaden von 21.000 €.
- Ein Musiklehrer nimmt jedes Jahr zum einem Sommercamp Fässer zum Trommeln mit. Leider waren diese nicht richtig gereinigt und es läuft eine Chemikalie im Fahrzeug von Schülereltern aus. Es entsteht ein Schaden von 1.500 €.
- In der Mittagspause läuft eine Lehrerin über den begehbaren Glasboden der Musikschule und lässt versehentlich eine Sprudelflasche fallen. Der Schaden am Glasboden in Höhe von 5.900 € wird von der Versicherung reguliert.
Spezial-Unfallversicherung
In der Spezial-Unfallversicherung für Musiker, die von unseren Mitgliedern zusätzlich abgeschlossen werden kann, haben sich in der Vergangenheit Schäden ereignet:
- Eine Musiklehrerin stürzt auf dem Kiesweg am Neuen Schloss in Stuttgart und zieht sich erhebliche Verletzungen an Arm und Schulter zu. Aufgrund des Invaliditätsgrades von 30% zahlt die Mannheimer 63.000 €.
- Beim Jagen löst sich ein Schuß aus der Pistole und trifft die Hand des Hobbyjägers, der hauptberuflich Musiklehrer ist. Da die Hand dadurch funktionsuntüchtig wird, zahlt die Mannheimer 100 % der Versicherungssumme in Höhe von 140.000 € aus.
- Aufgrund eines Autounfalls verliert ein Musiklehrer sein Gehör, die Mannheimer bezahlt 110.000 €.
- Beim Bühnenaufbau stürzt ein Musiker von der Bühne und zieht sich starke Gesichts-und Augenverletzungen zu. Die Mannheimer bezahlt 83.000 €.
- Aufgrund eines Autounfall bleibt ein Musiklehrer querschnittsgelähmt, die Mannheimer bezahlt 145.000 EUR.
Diese beispielhafte Aufzählung soll verdeutlichen, dass das Risiko, jemandem im Rahmen beruflicher Tätigkeiten einen Schaden zuzufügen, allgegenwärtig ist. Die Berufshaftpflicht ist eine der wichtigsten Serviceleistungen, die mit der Mitgliedschaft in unserem Berufsverband verbunden ist. Mit der Mannheimer Versicherung haben wir einen starken, verlässlichen Partner für alle musikerspezifischen Versicherungsfragen an unserer Seite.
|
|
Rechtsschutzversicherung |
|
|
Günstige Rechtsschutzversicherung ausschließlich für Mitglieder
Nach intensiven Vorgesprächen ist es soweit: Eine maßgeschneiderte spezielle Privat- Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung für Mitglieder der Tonkünstlerverbände kann in das Serviceangebot aufgenommen werden.
Antrag herunterladen Infoflyer herunterladen |
|
Weiterlesen...
|
|
Leistungsumfang der Haftpflichtversicherung |
|
|
Neues Merkblatt für MitgliederDer Rahmenversicherungsvertrag der Mannheimer Versicherung, dem inzwischen der Tonkünstlerverband Baden-Württemberg, der Tonkünstlerverband Würzburg sowie die DTKV-Landesverbände Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen beigetreten sind, bietet einen hervorragenden Schutz für die alle Mitglieder der genannten Verbände. Die Versicherungsprämie ist im Jahresbeitrag der Verbände bereits eingeschlossen. |
|
Weiterlesen...
|
|
Musikinstrumentenversicherung |
|
|
|
Dienstag, den 01. Juli 2008 um 07:34 Uhr |
|
Auf der Basis der sogenannten "Allgefahren-Deckung" bietet sie einen wirklich umfassenden Versicherungsschutz für Ihre Instrumente. Mitversichert ist beispielsweise auch das Risiko der Beschädigung, der Zerstörung oder der Verlust des Instrumentes. Ob das Instrument gespielt, aufbewahrt oder transportiert wird spielt dabei keine Rolle. Daß wirkungsvoller Versicherungsschutz nicht teuer sein muß, davon sollten Sie sich überzeugen. Mitglieder des Tonkünstlerverbandes BW erhalten folgende Sonderkonditionen:
Geltungsbereich Deutschland sowie Reisen weltweit (bis zur Dauer von 6 Wochen)
| Versicherungssumme |
bis € 5.000 |
1% |
| Versicherungssumme |
über € 5.000 |
0,7% |
| Violinen/Bratschen |
über € 25.000 |
Einzelwert 0,5% |
| Celli |
über € 25.000 |
Einzelwert 0,625% |
|
Nicht Mitglied im Tonkünstlerverband BW bis € 15.000 über € 15.000
|
1,25% 0,875%
|
Das bedeutet für Sie: Als Mitglied im Tonkünstlerverband BW sparen Sie in vielen Fällen mehr als den Jahresbeitrag ein.
Ich will ein persönliches Angebot
|
|
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 12. Januar 2012 um 12:45 Uhr |
|
Pflegeversicherung |
|
|
|
Auf der Basis der sogenannten "Allgefahren-Deckung" bietet sie einen wirklich umfassenden Versicherungsschutz für Ihre Instrumente. Mitversichert ist beispielsweise auch das Risiko der Beschädigung, der Zerstörung oder der Verlust des Instrumentes. Ob das Instrument gespielt, aufbewahrt oder transportiert wird spielt dabei keine Rolle. Daß wirkungsvoller Versicherungsschutz nicht teuer sein muß, davon sollten Sie sich überzeugen. Mitglieder des Tonkünstlerverbandes BW erhalten folgende Sonderkonditionen: Geltungsbereich Deutschland sowie Reisen weltweit | Versicherungssumme | bis € 5.000 | 1% | | Versicherungssumme | über € 5.000 | 0,7% | | Violinen/Bratschen | über € 25.000 | Einzelwert 0,5% | | Celli | über € 25.000 | Einzelwert 0,625% | | Nicht Mitglied im Tonkünstlerverband BW | 1,5% | Das bedeutet für Sie: Als Mitglied im Tonkünstlerverband BW sparen Sie in vielen Fällen mehr als den Jahresbeitrag ein.
Ich will ein persönliches Angebot |
|
Rentenzusatzversicherung |
|
|
Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherungsträger, auch die der Künstlersozialkasse, werden immer geringer. Deshalb ist im Laufe der Zeit eine private Vorsorge immer wichtiger geworden, wenn man auch im Alter auf den gewohnten Lebensstandard nicht verzichten will. Gemeinsam mit der Mannheimer hat der Tonkünstlerverband BW ein für Sie sehr vorteilhaftes Gruppenversicherungs-Konzept erarbeitet. Durch den abgeschlossenen Rahmenvertrag haben Sie als Mitglied des Tonkünstlerverbandes BW viele Vorteile: - Günstigere Beiträge
- Eine hohe Gewinnbeteiligung
- Vereinfachte Aufnahmebedingungen (ohne Gesundheitsprüfung)
Entscheiden auch Sie sich, wie viele Ihrer Kollegen, zum Beitritt in den günstigen Gruppenvertrag. Wir erläutern Ihnen gern detailliert die Möglichkeiten. Ich will ein persönliches Angebot |
|
Spezial-Unfallversicherung für Berufsmusiker |
|
|
|
Vor Unfällen ist niemand sicher. Schützen kann man sich, aber nur vor den wirtschaftlichen Folgen. Eine private Unfallversicherung sollte daher jeder haben - doch als Berufsmusiker nicht irgendeine. Berufsmusiker benötigen speziellen Schutz, denn eine marktübliche Unfallversicherung kennt keinen Unterschied zwischen einem Musiker und beispielsweise einem Kaufmann. Die Mannheimer macht hier einen Unterschied. Die Spezial-Unfallversicherung aus dem Markenversicherungsprogramm SINFONIMA® enthält eine besondere erhöhte Gliedertaxe, speziell für Berufsmusiker. Die Vorteile - im folgenden Beispiel für einen Pianisten - liegen auf der Hand: Der Verlust oder die vollständige Funktionsunfähigkeit eines kleinen Fingers nach einem Unfall werden mit einem festen Invaliditätsgrad von 100 Prozent bewertet; anstatt wie sonst nur mit 5 Prozent. Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung wird anteilig, selbstverständlich ausgehend von den Werten der erhöhten Gliedertaxe, bewertet. Weitere individuelle Leistungsverbesserungen sind in der folgenden Tabelle vermerkt: | Invaliditätsart | Spezialleistung Streicher Akkordeo- nisten Gitarristen | Spezialleistung Pianisten Organisten Harfenisten Schlagzeuger Dirigenten | Spezialleistung Bläser | Spezialleistung Sänger | Leistungen normale Unfallver- sicherung | Bei Verlust o. Gebrauchsunfähigkeit eines Armes im Schultergelenk | 100 % | 100 % | 100 % | 100 % | 70 % | | Eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenks | 100 % | 100 % | 100 % | 100 % | 65 % | | Eines Armes unterhalb des Ellenbogengelenks | 100 % | 100 % | 100 % | 100 % | 60 % | | Einer Hand im Handgelenk | 100 % | 100 % | 100 % | 100 % | 55 % | | Eines Daumens | 100 % | 100 % | 100 % | 20 % | 20 % | | Eines Zeigefingers | 100 % | 100 % | 100 % | 10 % | 10 % | | Eines anderen Fingers | 100 % | 100 % | 100 % | 5 % | 5 % | | Bei Verlust o. Gebrauchsunfähigkeit eines Beines über Mitte des Oberschenkels | 70 % | 100 % | 70 % | 100 % | 70 % | | Eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels | 60 % | 100 % | 60 % | 100 % | 60 % | | Eines Beines bis unterhalb des Knies | 50 % | 100 % | 50 % | 100 % | 50 % | | Eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels | 45 % | 100 % | 45 % | 100 % | 45 % | | Eines Fußes im Fußgelenk | 40 % | 100 % | 40 % | 100 % | 40 % | | Einer großen Zehe | 5 % | 10 % | 5 % | 10 % | 5 % | | Einer anderen Zehe | 2 % | 10 % | 2 % | 10 % | 2 % | Bei Verlust der Sehkraft beider Augen | 100 % | 100 % | 100 % | 100 % | 100 % | | Eines Auges | 80 % | 80 % | 80 % | 50 % | 50 % | Bei Verlust des Gehörs auf beiden Seiten | 100 % | 100 % | 100 % | 100 % | 60 % | | auf einem Ohr | 70 % | 70 % | 70 % | 70 % | 30 % | | Bei gänzlichem Verlust des Geruchs | 10 % | 10 % | 10 % | 10 % | 10 % | | Bei gänzlichem Verlust des Geschmacks | 5 % | 5 % | 5 % | 5 % | 5 % | | Bei Mundverletzungen mit dauerhafter Arbeitsun-fähigkeit von Bläsern | 0 % | 0 % | 100 % | 0 % | 0 % | | Bei Verlust der Stimme bei Sängern | 0 % | 0 % | 0 % | 100 % | 0 % | Übrigens: Mitglieder des Tonkünstlerverbandes BW erhalten besonders günstige Beitragskonditionen, wenn die Versicherungsbeiträge im Lastschriftverfahren eingezogen werden können. Ich will ein persönliches Angebot
|
|
Versicherungen |
|
|
|
Der Tonkünstlerverband BW verhilft seinen Mitgliedern zu günstigen Versicherungen, die im Berufsfeld des Musikers notwendig sind. Eine Berufshaftpflichtversicherung für die gesamte berufliche Tätigkeit ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Darüber hinaus haben wir mit der Mannheimer Versicherung, dem Spezialist für Versicherungen in der Musikbranche, eine Reihe von Rahmenverträgen für das Markenprodukt SINFONIMA® abgeschlossen, die unseren Mitgliedern günstige Konditionen und - zum Teil erhebliche - Preisnachlässe sichern. Informieren Sie sich über maßgeschneiderte Lösungen: |
|
|